BEIRAT- / AUFSICHTSRATSVERMITTLUNG
Organisatorisch ist ein Beirat / Aufsichtsrat als Kontroll- und Beratungs-gremium auf der obersten Führungsebene angesiedelt. Für bestimmte Unternehmensformen ist die Gründung eines Beirates in Form eines Aufsichtsrates obligatorisch.
Viele Unternehmen des Mittelstandes sind somit rechtlich nicht verpflichtet einen Beirat einzurichten, dennoch profitiert jedes Unternehmen von einem gut aufgestellten Kontroll- und Beratungsgremium.
WIE KANN AUCH IHR UNTERNEHMEN VON DER UNTERSTÜTZUNG EINES BEIRATS PROFITIEREN?
Ein Beirat dient der Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung als kompetente Entscheidungshilfe, Gesprächs- und Diskussionspartner bei alltäglichen Herausforderungen der Unternehmenspraxis als auch bei strategischen Themen und setzt sich aus erfahrenen und sachkompetenten Beratern zusammen, die ihr Fachwissen und ihren Erfahrungsschatz zum Wohl des Unternehmens einbringen, ohne dass ihnen üblicherweise eigene Entscheidungskompetenzen übertragen werden.
WELCHE AUFGABEN ÜBERNIMMT DER BEIRAT / AUFSICHTSRAT IM UNTERNEHMEN?
Die konkreten Aufgaben und Kompetenzen eines Beirats können individuell auf die jeweiligen inhaltlichen Anforderungen in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße, der wirtschaftlichen Situation sowie der Eigentumsstrukturen des Unternehmens bestimmt werden. Die Objektivität und Fachexpertise der Beiräte minimieren das Risiko wichtiger Unternehmensentscheidungen und tragen so langfristig zur Nachhaltigkeit des Unternehmenserfolgs und Sicherung von Wettbewerbsvorteilen bei. Bei unterschiedlichen Gesellschafterinteressen kann der Beirat als unabhängiges Expertengremium den Entscheidungsprozess zielgerichtet unterstützen, vorantreiben und im Zweifelsfall in Form eines Schiedsrichters intervenierend zur Kompromissfindung beitragen. Auch zur Lösung potenzieller Nachfolgeprobleme bietet sich die Einrichtung eines Beirates an, welcher den familieninternen oder -externen Wechsel der Geschäftsführung in der Phase der Übertragung des Unternehmens begleitet und berät.
WIE KÖNNEN WIR IHR UNTERNEHMEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG EINES BEIRATS / AUFSICHTSRATS UNTERSTÜTZEN?
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Vermittlung von hochqualifizierten Führungskräften können wir auf ein umfangreiches Netzwerk an unternehmerisch denkenden und handelnden Führungspersönlichkeiten zurückgreifen. In unseren Kontakten befinden sich Beiräte und Aufsichtsräte mit unterschiedlichen Erfahrungswerten und facettenreichen Persönlichkeiten. Falls kein Kandidat oder keine Kandidatin unseres Netzwerks Ihren Bedürfnissen, Ihrem Portfolio oder Ihrer Unternehmenskultur zusagt, werden wir uns in Abstimmung mit Ihren Vorstellungen und Wünschen zielgerichtet auf die Suche nach einem passenden Kandidaten oder einer passenden Kandidatin für Ihr Gremium machen.
WAS ZEICHNET EIN KOMPETENTES BEIRATS- / UND AUFSICHTSRATSMITGLIED AUS?
Das optimale Beiratsgremium vereint unterschiedliche und vielseitige Erfahrungen sowie sich ergänzende Führungspersönlichkeiten, mit hoher Fachkompetenz und speziellen Branchenkenntnissen. Ein Beiratsmitglied kann auf viele Jahre Erfahrung in der verantwortlichen Führung eines Unternehmens zurückblicken, Managementerfahrung im globalen Umfeld sowie Erfahrungen zum Thema Übergabe und Nachfolge in das Unternehmen einbringen. Loyalität und Commitment sowie Objektivität und Unabhängigkeit runden das Profil eines optimalen Beirats- und Aufsichtsratsmitglieds ab.
HABEN SIE INTERESSE DARAN EINE BEIRATSAUFGABE IN EINEM MITTELSTÄNDISCHEN UNTERNEHMEN ZU ÜBERNEHMEN?
Dann treten Sie mit uns in Kontakt! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und in unserem Netzwerk willkommen zu heißen!